Unfallgutachten

Haftpflichtschaden

Im Haftpflichtschadensfall ist der Unfallverursacher verpflichtet, dem Unfallopfer gemäß § 249 BGB den Schaden zu ersetzen, den er unfallbedingt erlitten hat. Der Unfallgeschädigte ist so zu stellen, wie er stehen würde, wenn der Unfall nicht eingetreten wäre. Im Haftpflichtschadenfall tritt Kraft Gesetzes an die Stelle des Schädigers die Haftpflichtversicherung des Unfallbeteiligten (§ 3 Pflichtversicherungsgesetz). Beim Haftpflichtschadensfall werden Schadenersatzansprüche geltend gemacht.
Hiervon klar zu unterscheiden, sind vertragliche Ansprüche aus der eigenen Kaskoversicherung.

Kaskoschaden

Im Kaskoschadensfall hat der Versicherungsnehmer bei einem selbst verschuldeten Unfall gemäß den Versicherungsbedingungen Anspruch auf Ersatz der unfallbedingten Schäden. Es handelt sich hier ausschließlich um vertragliche Ansprüche, die streng zu trennen sind von den Schadenersatzansprüchen im Haftpflichtschadensfall. Die Höhe der Ersatzleistung richtet sich stets nach den Versicherungsbedingungen (Kaskobedingungen). In der Regel hat der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung zu tragen.

Haftpflichtgutachten

Auf Ihre Beauftragung erstellen wir zertifizierte und anerkannte Unfallschadengutachten. 
Eine umfangreiche Hilfe im Schadenfall ist selbstverständlich.
Aufnahme des Schadens an Ihrem Pkw, Lkw, Krad etc.
Das erstelle Gutachten zur Schadenhöhe ist auf aktueller Rechtsprechung aufgebaut.
Wir ermitteln die gegnerischen Versicherungsdaten
Die Korrespondenz mit der Versicherung des Unfallgegners kann auf Wunsch auch nach der Erstellung des Gutachtens zur Schadenhöhe durch uns erfolgen.
Wir korrespondieren direkt mit einem von Ihnen beauftragten Rechtsanwalt und der ausführenden Werkstatt.

Wir helfen Ihnen, Ihr Geld zu bekommen. Unsere langjährige Erfahrung steht Ihnen im follen Umfang zur Verfügung.
Wir helfen Ihnen, Ihren entstandenen Schaden in vollem Umfang erstattet zu bekommen. Denn bei jedem Haftpflichtschaden gilt: Sie haben die Wahl des Gutachters.

Warten Sie nicht, bis die Versicherung Ihnen einen eigenen Gutachter schickt – sichern Sie Ihre Ansprüche. Die Kosten für ein unabhängiges KFZ Gutachten gehören zum Schaden und müssen vom Verursacher getragen werden.

Die entsprechende Gebührentabelle finden Sie auf der Seite Downloads.

Wie Kfz-Versicherer Kosten sparen!!!

lesen Sie dazu unsere Ntv beitrag im Downloadbereich


Gutachten bei Kaskoschäden
Prüfen Sie, inwieweit Sie eine Vollkaskoversicherung für Ihr Fahrzeug haben und lesen Sie den Vertragsinhalt genau durch. Ihre Rechte und Pflichten ergeben sich aus Ihrem Versicherungsvertrag.

Gutachten im Bereich der Unfallrekonstruktion
Vermeidbarkeitsbetrachtung
Kollisionsanalye
Plausibilitäts-, Kompatibilitäts- und Kausalitätsprüfungen

Honorar

Berechnung nach Gebührentabelle PLZ 5
Schadenhöhe netto bis
gerundet
500,00 € 207 €
750,00 € 240 €
1.000,00 € 282 €
1.250,00 € 315 €
1.500,00 €344 €
1.750,00 € 370 €
2.000,00 €392 €
2.250,00 €412 €
2.500,00 €434 €
2.750,00 €455 €
3.000,00 €474 €
3.250,00 €492 €
3.500,00 €511 €
3.750,00 €529 €
4.000,00 €547 €
4.250,00 €564 €
4.500,00 €581 €
4.750,00 €597 €
5.000,00 €611 €
5.250,00 €627 €
5.500,00 €642 €
5.750,00 €657 €
6.000,00 €674 €
6.500,00 €699 €
7.000,00 €722 €
7.500,00 €746 €
8.000,00 €772 €
8.500,00 €797 €
9.000,00 €823 €
9.500,00 €849 €
10.000,00 €877 €
10.500,00 €903 €
11.000,00 €928 €
11.500,00 €954 €
12.000,00 €978€
12.500,00 €1.003 €
13.000,00 €1.030 €
13.500,00 €1.054 €
14.000,00 €1.077 €
14.500,00 €1.104 €
15.000,00 €1.132 €
16.000,00 €1.176 €
17.000,00 €1.219 €
18.000,00 €1.261 €
19.000,00 €1.309 €
20.000,00 €1.352 €
21.000,00 €1.399 €
22.000,00 €1.444 €
23.000,00 €1.488 €
24.000,00 €1.534 €
25.000,00 €1.583 €
26.000,00 €1.642€
27.000,00 €1.683 €
28.000,00 €1.731 €
29.000,00 €1.776 €
30.000,00 €1.834 €


1. Fotosatz je Foto 2,00 €
2. Fotosatz je Foto 0,50 €
Fahrtkosten je km 0,70 €
Porto/Telefon pauschal 15,00 €
Schreibkosten je Seite 1,80 €
Schreibkosten je Kopie0,50 €